- Revolvinggeschäft
- Re|vọl|ving|ge|schäft
(Wirtschaft mithilfe von Revolvingkrediten finanziertes Geschäft)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Revolvinggeschäft — Re|vol|ving|ge|schäft 〈[rıvɔ̣lvıŋ ] n. 11; Wirtsch.〉 (Bank )Geschäft zur Finanzierung langfristiger Kredite mithilfe von aufeinanderfolgenden kurzfristigen Krediten [zu engl. revolve „sich drehen, sich erneuern“] * * * Re|vol|ving|ge|schäft [rɪ… … Universal-Lexikon
Revolvinggeschäft — Re|vol|ving|ge|schäft 〈[rıvɔ̣lvıŋ ] n.; Gen.: (e)s, Pl.: e; Wirtsch.〉 (Bank )Geschäft zur Finanzierung langfristiger Kredite mit Hilfe von aufeinander folgenden kurzfristigen Krediten [Etym.: zu engl. revolve »sich drehen, sich erneuern«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Bankgeschäfte — I. Begriff:Gesamtheit aller von Kreditinstituten getätigten Geschäfte. Nach §1 KWG handelt es sich hier im Wesentlichen um Kreditgeschäfte (Darlehen und Akzeptkredite, Garantiegeschäfte etc.), Effektengeschäfte (Handel und Emission von… … Lexikon der Economics
Revolvingkredit — Re|vol|ving|kre|dit 〈[ rıvɔ̣lvıŋ ] m. 1; Wirtsch.〉 1. Kredit, der gemäß dem jährlichen Betriebsgewinn getilgt bzw. wiederholt in Anspruch genommen werden kann 2. langfristiger Kredit, der mithilfe von aufeinanderfolgenden kurzfristigen Krediten… … Universal-Lexikon